Gebühren – Elternbeiträge

Für die Betreuung der Kinder im Kindergarten wird ein Teilkostenbetrag (Elternbeitrag) erhoben, dessen generelle Festsetzung nach dem gültigen Sächsischen Kindertagesstättengesetz sowie der entsprechenden Auszahlungsverordnung erfolgt. Der Elternbeitrag passt sich automatisch an den jeweils gültigen Beschluss des Stadtrates an.Der Elternbeitrag ist Bestandteil der Betriebskosten der Kindertagesstätte. Er richtet sich nach den vertraglich festgelegten Betreuungszeiten.

Elternbeiträge pro Monat: siehe unter „Service“

Für das dritte und jedes weitere Kind, dass gleichzeitig eine Kindertagesstätte besucht, wird der Beitrag von der Stadt Leipzig übernommen. Für nachweislich Alleinerziehende gelten abgesenkte Beiträge. Haushalte mit geringen Einkommen können die Übernahme des Elternbeitrages beim Jugendamt beantragen.

Der Ausschuss des Kindergartens hat für eine sichere Personalplanung folgende Stundenregelung festgelegt:

  • 6h-Vertrag = 6h innerhalb 07:00 – 13:00
  • 7h-Vertrag = 7h innerhalb 07:00 – 15:00 Uhr
  • 8h-Vertrag = 8h innerhalb 07:00 – 16:00 Uhr
  • 9h-Vertrag = 9h innerhalb 07:00 – 17:00 Uhr